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(Thesaurierende Fonds) Ein Investmentfonds, dessen Hauptaugenmerk auf einer stetigen Steigerung des inneren Wertes der Investmentfondsanteile liegt. Es wird weniger auf den laufenden Ertrag als auf eine Preissteigerung der im Fonds angelegten Wertpapiere Bedacht genommen (Einkommensfonds).

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Die Abkürzung WAG steht für Wertpapieraufsichtsgesetz

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Die Wahrscheinlichkeitsverteilung einer Variablen beschreibt die Wahrscheinlichkeit mit der die Variable bestimmte Werte annehmen wird.

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Tritt gem. Basel II dann auf, wenn, in einem Hedge, die Kreditabsicherung auf eine andere Währung lautet als das Aktivum.

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Risiko einer Verringerung des Bankergebnisses durch Wechselkursänderungen.

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Wall Street ist der Name einer Straße, die das New Yorker Finanzviertel durchquert und wo die New York Stock Exchange (NYSE) ihren Sitz hat. Wall Street (oder auch: Wallstreet) steht somit als Synonym sowohl für die NYSE selber, als auch für das wirtschaftliche Herz der USA, dem Finanzzentrum New York.

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(Convertible Bond, Wandelschuldverschreibung) Anleihe, bei der der Inhaber das Recht zum Umtausch in Aktien des Emittenten hat, Die Bedingungen des Umtausches (Wandlung) sind genau festgelegt (Zeitraum, Umtauschverhältnis usw.). Wandelanleihen entsprechen Anleihen mit einer eingebetteten Call Option auf die Aktien. Für dieses zusätzliche Optionsrecht ist der Käufer der Anleihe bereit einen niedrigeren Kupon zu akzeptieren.

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Darunter versteht man den mit dem aktuellen Anleihekurs korrigierten Wandelpreis.

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Bei Ausübung der Wandlung ist der Ausübende verpflichtet, eine Prämie, die so genannte Wandelprämie, zu bezahlen.

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Dies ist jener Preis, den man für eine Aktie zu bezahlen hat, wenn eine Wandelanleihe gekauft wird, die danach in Aktien umgetauscht wird.

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Andere Bezeichnung für Wandelanleihe

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Gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der ein Unternehmen mit einem bestimmten Ausgangsrating nach einem Jahr dasselbe Rating beibehält, bzw. in eine andere Ratingstufe wechselt.

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Recht für den Anleger einer Wandelanleihe die Anleihe in Aktien zu tauschen.

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Englische Bezeichnung für Optionsschein

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Eine unter Beachtung von Formvorschriften ausgestellte Urkunde, in der sich der Aussteller verpflichtet eine bestimmte Geldsumme zu einer festgesetzten Zeit an einem bestimmten Ort an den berechtigten Inhaber zu zahlen.

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Ausschüttungsgleiche Erträge werden durch steuerlichen Vertreter im Inland (Bank oder Wirtschaftstreuhänder) einmal jährlich berechnet und gegenüber dem BMF nachgewiesen.

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Im Wertbereich der Bank wird die Zusammensetzung des Zinserfolges der Bank ermittelt.

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Urkunde über Vermögensrechte, deren Ausübung und Übertragung auf andere an den Besitz der Urkunde gebunden sind. Der Inhaber von Wertpapieren kann seine Rechte aufgrund der Urkunden ausüben oder durch deren Übergabe auf andere übertragen, z.B. verkaufen oder verschenken. Die bekanntesten an einem von einem Börseunternehmen betriebenen Markt gehandelten Wertpapiere sind Aktien und Anleihen.

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(WAG) Enthält Regelungen über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen, definiert Wohlverhaltensregeln und bestimmt die mit der Aufsicht über den Wertpapierhandel beauftragte Behörde, die Finanzmarktaufsicht (FMA).

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(WPDL-RL) Enthält v.a. Vorschriften über die gegenseitige Anerkennung der Aufsicht über Wertpapierfirmen. Ermöglicht es inländischen Zweigniederlassungen von in einem Mitgliedsstaat des EWR zugelassenen EU-Wertpapierfirmen, ohne besondere bankenbehördliche Bewilligungen geschäftlich tätig zu werden.

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Die Wertpapierkennnummer (WKN) ist eine eindeutige nationale Identifizierung für, die von der Oesterreichischen Kontrollbank vergeben wird.

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Der Kurs eines Wertpapiers ist dessen Preis, zu dem es an der Börse gekauft oder verkauft werden kann. Der Kurs eines Wertpapiers, welches an der Börse gehandelt wird, hängt von Angebot und Nachfrage ab.

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Über den Weg der Wertpapierleihe, z.B. der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) können sich Marktteilnehmer Wertpapiere für einen bestimmten Zeitraum ausborgen, um z.B. bestehende Short Positionen abzudecken.

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Setzt sich aus dem Aktienmarkt und dem Rentenmarkt zusammen.

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Die Wertpapiersammelbank in der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) ist die zentrale österreichische Verwahrstelle für Wertpapiere.

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Die Einlagen von juristischen Personen, Einzelunternehmen oder Personengesellschaften werden zu den Großhandelseinlagen gezählt, wenn diese eine Bilanzsumme von über € 50 Mio. aufweisen.

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Nach derzeitger EU Definition: Die Einlagen von juristischen Personen, Einzelunternehmen oder Personengesellschaften werden zu den Großhandelseinlagen gezählt, wenn diese eine Bilanzsumme von über € 50 Mio. aufweisen.

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Im Zusammenhang mit der Analyse der Marktentwicklung einzelner Aktien relevant. Mit Hilfe des Instrumentariums der Chartanalyse kommt dem Phänomen von Widerstand und Unterstützung eine wichtige, prognostisch relevante Bedeutung zu. Von Widerstand spricht man, wenn der Kurs nach einer Aufwärtsbewegung ein bestimmtes Kursniveau nicht überwinden kann (dieses Kursniveau wird im Chart durch die Widerstandslinie angedeutet), von Unterstützung spricht man, wenn der Kurs nach einer Abwärtslinie nicht mehr unter ein bestimmtes Niveau sinkt. Der prognostische Gehalt dieses Konzepts besteht darin, dass prognostiziert wird, dass sich längerfristig Widerstandszonen in Unterstützungszonen wandeln und umgekehrt.

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Unter dem Wiederbeschaffungsrisiko ist das Risiko der Bank zu verstehen, dass bei einem Ausfall eines Partners Zusatzkosten bei der Wiederbeschaffung der gleichen Position im Markt anfallen.

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(WBAG) Die Wiener Wertpapierbörse ist eine der ältesten Börsen der Welt und wurde 1771 von Kaiserin Maria Theresia gegründet. 1997 wurde der Wertpapiermarkt der Wiener Börsekammer (WBK) mit dem Terminmarkt der Österreichischen Termin- und Optionenbörse (ÖTOB) zur neuen Wiener Börse AG (WBAG) verschmolzen. Die Wiener Börse hat sich u.a. auf österreichische und zentral- und osteuropäische Veranlagungsformen spezialisiert.

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Die Abkürzung WKN steht für Wertpapierkennnummer.

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Steuerlich begünstigte Anleihe, mit deren Emissionserlös Wohnbauvorhaben finanziert werden.

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Die Abkürzung WPDlRl steht für Wertpapierdienstleistungsrichtlinie


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