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Dieses Glossar enthält Definitionen der verwendeten Fachbegriffe.


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V

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Englische Bezeichnung für Risikokapital.

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(Credit Enhancement) Eine vertragliche Vereinbarung, bei der die Bank eine Verbriefungsposition zurückbehält oder übernimmt und (dadurch) wirtschaftlich gesehen bis zu einem bestimmten Ausmaß anderen Beteiligten an der Transaktion zusätzlich Schutz vor Verlusten bietet.

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Die Bündelung von Hypotheken, Krediten und anderen Forderungen in zinsbringende Wertpapiere (z.B. Asset-backed Security)

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(VÖIG) Die Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften ist der Dachverband aller österreichischen Kapitalanlagegesellschaften (KAGs) und aller österreichischen Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften (Immo-KAGs). Die VÖIG vertritt 100% des von österreichischen KAGs und Immo-KAGs verwalteten Fondsvermögens. Zweck und Aufgabe des vereinsrechtlich organisierten Verbandes ist die Förderung des heimischen Investmentwesens sowie die umfassende Betreuung seiner Mitglieder. www.voeig.at

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Verfall tritt ein, wenn eine Option nicht mehr ausgeübt werden kann, d.h. die Laufzeit zu Ende ist.

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(Expiration month) Monat, in dem die Option an dem Tag, der dem letzten Handelstag folgt, verfällt, wenn sie nicht vorher ausgeübt wurde. Siehe Laufzeit

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Der Tag, an dem die Option verfällt, wenn sie nicht vorzeitig ausgeübt wurde. Jeweils der Samstag nach dem dritten Freitag im Monat.

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Siehe Briefkurs

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Siehe Put

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(engl. Loss Given Default - LGD) Prozentuelle Messgröße für den erwarteten, durchschnittlichen Verlust einer Bank je Forderung bei Ausfall dieser Forderung. Der LGD gibt das Verhältnis Forderungsverlust zu im Zeitpunkt des Forderungsausfalles ausstehendem Betrag an.


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