Druckerfreundliche Version
Dieses Glossar enthält Definitionen der verwendeten Fachbegriffe.


Sie können das Glossar unter Verwendung des Index durchsuchen.

Sonderzeichen | A | Ä | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N
O | Ö | P | Q | R | S | T | U | Ü | V | W | X | Y | Z
Alle

Seite: (Zurück)   1  2  3  4  5  6  7  (Weiter)
  Alle

R

:

Ein Repo, das die gleiche Endfälligkeit wie das Wertpapier (Collateral) hat.

:

(Epsilon) Sensitivitätsfaktor, der die Veränderung des Optionspreises beschreibt, wenn sich der zugrunde gelegte Zinssatz um einen Prozentpunkt verändert.

:

(Directive) Rechtsetzung (z.B. der Europäischen Gemeinschaft), die an die Mitgliedstaaten gerichtet ist und diese zur Verwirklichung bestimmter Ziele verpflichtet. Beispiel: EU-Richtlinien zur Kapitaladequanz

:

Hedging

:

Zinsertrag durch Veranlagung in sog. risikolose Anlageformen (Forderungspapiere), z.B. Bundesanleihen.

:

Eingehen von bankbetrieblichen Risiken wie Zinsrisiko, Währungsrisiko, Liquiditätsrisiko und Kreditrisiko.

:

(engl. Risk Weighted Assets - RWA) Summe der nach Adress- und Instrumentengewicht gewichteten Aktiva

:

(Venture Capital, Wagniskapital) Beteiligungskapital, das im Gegensatz zu einem Kredit nicht von Sicherheiten, sondern von der geschätzten Ertragschance des finanzierten Unternehmens abhängt.

:

Kalkulatorische Risikoprämie, die die erwarteten Kreditausfälle abdeckt.

:

Als risikolosen oder risikofreien Ertrag bzw. risikolosen Zinssatz bezeichnet man jenen Zinssatz, den man für täglich fällige Geldeinlagen erhält. Er ist, ausgenommen in Zeiten einer Zinsinversion, der niedrigste Ertrag einer Kapitalveranlagung. Wichtig ist die Erkenntnis, dass jeder Ertrag, der höher als der risikolose Zinssatz ist, auch ein höheres Risiko aufweist.


Seite: (Zurück)   1  2  3  4  5  6  7  (Weiter)
  Alle