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ökonomische Eigenkapitalkosten:Kosten, welche durch das Halten von, über das regulative hinausgehende, Eigenkapital entstehen das wirtschaftlich notwendig ist, um unerwartete Verluste abdecken zu können. Das ökonomische Eigenkapital kann sich daher vom gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkapital unterscheiden. |
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Open Interest:Summe aller in einem Basiswert eingegangenen Terminkontrakte, die noch nicht glattgestellt (Glattstellung) oder ausgeübt wurden. |
Open Repo:Ein Repo mit offener Laufzeit, d.h. mit einer Laufzeit bis auf weiteres, er kann jederzeit sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer beendet werden. |
Opening:Englische Bezeichnung für Eröffnung |
Operationelles Risiko:Unter dem Begriff operationelles Risiko werden sämtliche betriebliche Risiken verstanden, die in einem Unternehmen einen Schaden verursachen können. Im Rahmen von Basel II wird erstmals neben dem Kreditrisiko und dem Marktrisiko auch das operationelle Risiko zur Berechnung des erforderlichen Eigenkapitals herangezogen. |
Option:(Bedingtes Termingeschäft) Eine Option berechtigt den Käufer, verpflichtet ihn aber nicht, gegen Zahlung einer Prämie (Optionsprämie) eine bestimmte Menge (Kontraktgröße) eines Basiswertes (Underlying) zum vorher fixierten Preis (Basispreis, Strikeprice) innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (amerikanischer Stil) oder zum Ende der Optionsfrist (europäischer Stil) zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Der Verkäufer einer Option verpflichtet sich bei Ausübung der Option durch den Inhaber zu den vereinbarten Konditionen jederzeit zu liefern oder abzunehmen. |
Option amerikanischen Stils:(american style option, amerikanische Option) Eine Option, die zu jedem Zeitpunkt zwischen Kauf und Verfallstag ausgeübt werden kann. |
Optionsanleihe:Wie eine Wandelanleihe, bei der neben dem Zinskupon noch ein Optionsschein beigegeben ist, der getrennt von der Anleihe handelbar ist. |
Optionsgeschäft:Erwerb oder Veräußerung des Rechts, eine bestimmte Anzahl von Wertpapieren einer bestimmten, zum Aktienhandel zugelassenen Aktienart jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem im voraus vereinbarten Preis (= Ausübungspreis) entweder vom Kontrahenten (Stillhalter) zu kaufen oder an ihn zu verkaufen. Für dieses Recht hat der Käufer bei Abschluß des Optionsgeschäfts den Optionspreis (Prämie) zu zahlen. Gehandelt werden Kauf- und Verkaufsoptionen, Call und Put, die jeweils ge- und verkauft (geschrieben) werden können. Während Kaufoptionen das Recht, nicht jedoch die Pflicht gewähren, ein bestimmtes Wertpapier innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem festgelegten Preis (= Ausübungspreis) zu kaufen, verbriefen Verkaufsoptionen das Recht, aber nicht die Pflicht, ein bestimmtes Wertpapier innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu einem festgelegten Preis (= Ausübungspreis) zu verkaufen. |
Optionsklasse:Alle Optionen desselben Typs mit gleichem Basiswert. |