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M

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Maximaler Monats- oder Jahresverlust, den der Fonds bisher zu verzeichnen hatte.

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Grösster temporärer Wertrückgang nach einem Höchststand bis zur nächsten positiven Gegenbewegung. Gibt Auskunft wie stark der Fonds bei seiner grössten Abwärtsbewegung gefallen ist.

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(Greenshoe) Im Fall einer Überzeichnung der Emission die Möglichkeit des Emittenten einer zusätzlichen Zuteilung von Aktien an die Zeichner der Emission.

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Bezeichnet den Ablauf zur Preisfeststellung des Börsenpreises, wobei alle Kauf- und Verkaufaufträge bis zu einem festgelegten Zeitpunkt gesammelt werden. Durch Gegenüberstellung wird danach jener Kurs ermittelt, bei dem der größte Umsatz zustande kommt.

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Ausschreibungsverfahren für Offenmarktgeschäfte von Zentralbanken. Beim Mengentender gibt die Zentralbank den Zinssatz vor, zu dem die Banken ihre Betragsgebote einreichen können. Übersteigt die Nachfrage das Angebot so kommt es zur Repartierung, d.h. die Zuteilung erfolgt nach einer Quote (z.B. jeder Bieter erhält 40 % seines Gebotsvolumens). Gegenteil von Mengentender: Zinstender

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Englische Bezeichnung für Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung

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Fonds, die ihre Mittel vor allem in mittelgroße börsennotierte Unternehmen investieren.

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Die Abkürzung MiFID steht für Markets in Financial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente oder kurz Finanzmarktrichtlinie. MiFID ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt. Ziel ist vor allem Transparenz gegenüber dem Privatanleger.

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Das Ausmaß um das sich die Bonität eines Schuldners oder eines Kontrahenten verbessert oder verschlechtert.

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Investments in Fonds sind in der Regel erst ab einer von der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) vorgegebenen Mindestsumme möglich. Für Folgezahlungen können bei einigen Investmentgesellschaften ebenfalls Mindestsummen erforderlich sein. Auch für die regelmäßigen Zahlungen bei Sparplänen wird von den KAGs normalerweise eine bestimmte Höhe vorgeschrieben.


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