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K

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Nach Basel II liegt der Kreditausfall im Hinblick auf einen spezifischen Schuldner vor, wenn eines oder beide der folgenden Ereignisse eingetreten sind: 1) die Bank geht davon aus, dass der Schuldner seinen Kreditverpflichtungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in voller Höhe nachkommen wird 2) eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners ist mehr als 90 Tage überfällig.

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Eines aus einer Reihe von definierten Ereignissen (z.B. Konkurs, Zahlungsaufschub, Restrukturierung), welches im Falle seines Eintritts bei der Referenzschuld eine Ausgleichszahlung bewirkt.

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Aufsichtsrechtlich (Basel II) festgesetzte Prozentsätze zur Konvertierung von außerbilanziellen Posten in kreditäquivalente Aktiva.

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Als die Kreditlinie oder Kreditrahmen wird der finanzielle Rahmen bezeichnet, bis zu dem eine Bank dem Kreditnehmer zugesagt hat, ihm einen Kredit zu gewähren. Es handelt sich bei einer Kreditlinie um einen sogenannten revolvierenden Kredit, dies bedeutet, er kann nach zwischenzeitlicher Rückführung bis zum Laufzeitende oder bis zur Kündigung immer wieder erneut in Anspruch genommen werden.

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Bewilligter Gesamtrahmen aus allen Kreditarten, die ein Kunde in Anspruch nimmt.

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Eine Versicherungspolizze, die den Versicherungsnehmer im Falle des Ausfalls eines Kontrahenten entschädigt.

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Die Abkürzung KSchG steht für Konsumentenschutzgesetz.

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Jener Prozentsatz von Schuldnern eines gegebenen Portfolios, die ihren Zahlungensverpflichtungen während der Kreditlaufzeit nicht nachkommen.

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(Cumulative Return) Die Kursveränderung eines Wertpapiers im Laufe des angegebenen Zeitraums, einschließlich in diesem Zeitraum angefallene und wieder angelegte Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne. Im Fall von Aktien beziehen sich die Zeitangaben auf ganze Kalenderjahre , im Fall von offenen Investmentfonds wird jedoch vom laufenden Monat zurückgerechnet.

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Kundengeschäfte werden zwischen der Bank und dem Kunden zu dem im Kursblatt veröffentlichten Kurs abgewickelt.


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