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K

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Die Abkürzung KAG steht für Kapitalanlagegesellschaft

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Kalkulatorische Kosten sind Kostenarten im betrieblichen Rechnungswesen, die nicht direkt einer Aufwandsart der Finanzbuchhaltung entsprechen, weil sie entweder von dieser abgegrenzt werden oder ihnen kein direkter Aufwand gegenübersteht. Oft handelt es sich um Opportunitätskosten, das sind Kosten entgehender Gelegenheit, Zinsen oder Lohn zu verdienen. In der Finanzbuchhaltung werden als Zinsen nur Beträge berücksichtigt, die an Fremdkapitalgeber gezahlt werden

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Gem. Basel II das Maß der Angemessenheit der finanziellen Ressourcen eines Unternehmens im Hinblick auf die Abdeckung von Geschäftsrisiken und aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

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(engl. Capital Adequacy Directive - CAD) Richtlinie über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten. Seit 1998 in Österreich und Deutschland in Kraft. Regelt die Eigenkapitalunterlegung von Markt- und Kreditrisiken im Handelsbuch.

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(KAG) Institution zur Verwaltung von Investmentfonds, die aus Wertpapieren (Wertpapierfonds) oder auch Immobilien (Immobilienfonds) gebildet werden. Die Anteile an Fonds nennt man Investmentzertifikate (Investmentanteilscheine), die öffentlich vertrieben werden.

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Erhöhung des Grundkapitals aus dem Gesellschaftsvermögen (d.h. aus eigenen Mitteln). Offene Rücklagen werden in dividendenberechtigtes Grundkapital umgewandelt, d.h. das Kapital wird berichtigt. Die Aktionäre erhalten ohne zusätzliche Einzahlung Berichtigungsaktien, die oft als Bonusaktien bzw. Gratisaktien bezeichnet werden. Der Ausdruck Bonusaktien bzw. Gratisaktien ist irreführend, weil der Aktionär bei einer Kapitalberichtigung nichts geschenkt bekommt: Er hat ja Anteil an den Rücklagen, aus denen das Grundkapital erhöht wird.

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Unter Kapitalbindung versteht man die Vereinbarung betreffend Zahlungsströme bezogen auf das Kapital (z.B. Kapitaltilgungsprofile eines Kredites wie endfällig oder Annuität).

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Die Finanzierung eines Unternehmens durch Erhöhung des Eigenkapitals. Die möglichen Formen richten sich nach der Rechtsform der Unternehmen.

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(KESt) Zinsen und Dividenden österreichischer Wertpapiere unterliegen der 25%igen Kapitalertragsteuer. Damit ist die Einkommensteuer abgegolten, bei Aktien und Forderungspapieren auch die Erbschaftsteuer.

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Reduktion des Grundkapitals, um z.B. entstandene Verluste zu beseitigen. Meist vorgenommen im Rahmen einer Sanierung.


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