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Dieses Glossar enthält Definitionen der verwendeten Fachbegriffe.


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I

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Eine Aktie, die auf keinen bestimmten Namen lautet. Der Eigentümerwechsel erfolgt durch einfache Übergabe. Sofern die Satzung der Aktiengesellschaft nichts anderes bestimmt, ist jede Aktie eine Inhaberaktie. Gegenteil: Namensaktie

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Wertpapier, das den jeweiligen Inhaber berechtigt, das verbriefte Recht geltend zu machen.

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(IPO) Englische Bezeichnung für Börsegang.

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Eine Anleihe, die von einem inländischen Emittenten im Inland nach inländischem Recht in inländischer Währung emittiert wird,

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(intrinsic value) Der innere Wert einer Option wird aus der Differenz zwischen Ausübungspreis und Kurs des Basiswertes berechnet. Call: Kurs des Basiswertes minus Ausübungspreis. Put: Ausübungspreis minus Kurs des Basiswertes. Ist das Ergebnis negativ, beträgt der innere Wert null.

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Man kann zwischen 2 Typen von Insidern unterschieden: Primär- u Sekundärinsider. Primärinsider sind Per-sonen, die entweder aufgrund ihres Berufes oder einer Kapitalbeteiligung Zugang zu einer Insiderinformation haben. Sekundärinsider sind Personen, die eine Insiderinformation erhalten oder in Erfahrung gebracht haben.

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Insiderinformationen sind Informationen über vertrauliche Tatsachen, die mit einem Wertpapier oder Emittenten in Zusammenhang stehen und die geeignet sind, den Preis des Wertpapiers erheblich zu beeinflussen, wenn sie der Öffentlichkeit bekannt werden. Das Ausnützen von Insiderinformationen z.B. zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren ist verboten und strafbar.

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Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (z.B. Wertpapieremittenten)

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Als institutionelle Anleger werden Kapitalsammelstellen mit hohen Anlagemengen bezeichnet, wie z.B. Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Fondsgesellschaften und Bausparkassen.

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Es wird pro Instrument berücksichtigt, in welcher maximalen Höhe des Volumens der Ausfall des Kontrahenten schlagend werden kann.


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