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Händlergeschäfte werden zwischen den Banken zum gleichen Kurs abgewickelt.

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(engl. Common Equity Tier 1 - CET 1) stellt das eingezahlte Eigenkapital des Kreditinstitutes dar, hat per Definition keine festgelegte Laufzeit und ist im Konkursfall die Nachrangliste Forderung.

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(Haupttender) Regelmäßiges Offenmarktgeschäft des ESZB zur revolvierenden kürzerfristigen Bereitstellung von Bankenliquidität. Haupttender werden im Wege wöchentlicher Standardtender mit vierzehntägiger Laufzeit durchgeführt. Sie sind das wichtigste geldpolitische Instrument des ESZB mit dem es die Zinsen und die Liquidität am Geldmarkt steuert und Signale über ihren geldpolitischen Kurs gibt.

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Andere Bezeichnung für Hauptrefinanzierungsgeschäft

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(HV) Organ der Aktiengesellschaft, durch welches die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft ausüben. Sie entscheidet über wichtige Schritte des Unternehmens. Die Hauptversammlung tagt üblicherweise einmal im Jahr.

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Bezeichnung für eine länger andauernde Börsenphase, die gekennzeichnet ist durch regelmäßige Kursgewinne. Gegenteil: Baisse.

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(Hebel-Effekt, Leverage-Effekt) Die bei ertragreichen Investitionen durch zinsgünstige Kreditfinanzierung entstehende rentabilitätserhöhende Wirkung auf das Eigenkapital, da nur diese gewinnberechtigt ist, während das Fremdkapital nur auf Zinsen Anspruch hat. Bei Optionsgeschäften: Gibt an, um wie viel stärker sich der Kurs einer Option oder eines Optionsscheines prozentuell verändert, wenn der Basiswert steigt oder fällt. Entsprechend der Hebelwirkung sind die Schwankungen der Optionspreise überproportional größer als die der Basiswerte.

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Die Methode Verluste und Gewinne von Finanzmarkthedges erst dann in der Rechnungslegung schlagend werden zu lassen, wenn auch die dazugehörigen Gewinn oder Verluste der zugrunde liegenden Position buchhalterisch erfasst werden.

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Englische Bezeichnung für Absicherungsverhältnis

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Fonds, die ihre Mittel überwiegend am Terminmarkt in derivative Instrumente wie Optionen und Futures investieren. Hedge-Fonds dürfen im Gegensatz zu Futures-Fonds aber auch einen Teil ihrer Mittel am Kassamarkt anlegen und darüber hinaus mit Leerverkäufen, Programmhandel, Swaps, Arbitragegeschäften etc. handeln. Die gesetzlichen Regelungen enthalten Anlagenbeschränkungen und eine Beschränkung der Anzahl der Partner.


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