Druckerfreundliche Version
Dieses Glossar enthält Definitionen der verwendeten Fachbegriffe.


Sie können das Glossar unter Verwendung des Index durchsuchen.

Sonderzeichen | A | Ä | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N
O | Ö | P | Q | R | S | T | U | Ü | V | W | X | Y | Z
Alle

Seite: (Zurück)   1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  (Weiter)
  Alle

E

:

(EONIA) Der effektive umsatzgewichtete Tagesgeldzinssatz für den Euro. Er besteht aus einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze, die eine Gruppe größerer Institute im Euro-Währungsgebiet auf dem Interbankenmarkt für unbesicherte Übernachtkontrakte verlangt. Er wird mit Hilfe der Europäischen Zentralbank berechnet. www.euribor.org

:

Anleihe die in einer Währung emittiert wurde die nicht der Währung des Emissionslandes entspricht

:

Siehe Euro-Anleihe

:

Siehe Euro-USD

:

Der von der British Bankers Association (BBA) ermittelte LIBOR für Euro. Wurde als wichtigste Benchmark für den EUR vom EURIBOR verdrängt.

:

USD die am Euro-Geldmarkt, d.h. außerhalb des Heimmarktes, gehandelt werden. Z.B. USD, die in Tokio gehandelt werden.

:

Siehe NYSE Euronext

:

Option, bei der der Inhaber sein Optionsrecht nur und ausschließlich am Verfallstag ausüben darf.

:

(engl. European Central Bank - ECB) Die im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion errichtete Währungsbehörde für die Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion mit Sitz in Frankfurt am Main. Die EZB bildet mit den nationalen Zentralbanken aller Mitgliedstaaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), und mit den dreizehn nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets das Eurosystem. Zentrales Beschlussorgan der EZB ist der EZB-Rat, der aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Eurosystems besteht. Das EZB-Direktorium besteht aus dem Präsidenten der EZB, dem Vizepräsidenten sowie vier weiteren Mitgliedern. Es ist das ausführende Organ der gemeinschaftlichen Geldpolitik. www.ecb.eu

:

(WWU) Mit dem im Jahre 1991 in Maastricht geschlossenen Vertrag über die Europäische Union vereinbarter und mittlerweile verwirklichter Zusammenschluss der meisten EU-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Währungspolitik. Die Wirtschaftsunion umfasst einen einheitlichen Markt mit freiem Güter-, Kapital- und Personenverkehr, eine gemeinsame Wettbewerbspolitik und Verfahren für eine Koordination der Wirtschaftspolitik.


Seite: (Zurück)   1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  (Weiter)
  Alle