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BörseG:Die Abkürzung BörseG steht für Börsegesetz. |
Börsegang:Einführung eines Unternehmens an einem von einem Börseunternehmen betriebenen Markt durch öffentlichen Verkauf von Unternehmensanteilen (Aktien). |
Börsegesetz:(BörseG) Das BörseG regelt das Verhältnis zwischen Börsemitgliedern/-händlern/-kunden einerseits und dem Börseunternehmen andererseits. Das BörseG enthält weiters Bestimmungen, die die Zulassung von Verkehrsgegenständen zu geregelten Märkten, die Pflichten von Emittenten und teilweise die Finanzmarktaufsicht betreffen. |
Börsekapitalisierung:Auch Marktkapitalisierung. Drückt den Wert aller an einem von einem Börseunternehmen betriebenen Markt gehandelten Wertpapiere, also den Wert des Gesamtmarktes aus. Dabei werden die Marktkapitalisierungen der einzelnen Unternehmen addiert. |
Börsencrash:Als Börsencrash bezeichnet man einen besonders starken Kursrückgang einer ganzen Gruppe von Wertpapieren (nicht nur einer einzelnen Aktie) an nur einem Handelstag. |
Börsepreis:(Kurs) Der an dem von einem Börseunternehmen betriebene, durch Angebot und Nachfrage ermittelte Preis für die gehandelten Werte (z.B. Wertpapiere, Devisen etc.). |
Börsezeit:Die Börsezeit ist jener Zeitraum, in dem für die Handelsteilnehmer Zugriff auf das Handelssystem besteht. Die Börsezeit umfasst die Handelszeit und den sog. Vor- und Nachhandel (zur Eingabe, Änderung bzw. Löschung von Aufträgen). |
Bottom-Up-Ansatz:Beim Bottom-Up-Ansatz selektiert das Fondsmanagement gezielt einzelne Wertpapiere, ohne eine aus der Analyse volkswirtschaftlicher Daten resultierende Länderquote zu berücksichtigen. Gegenteil: Top-Down-Ansatz. |
BPV:Die Abkürzung BPV steht für Basis Point Value. |
Branchen-Index:Statistische Messzahl (Index), mit der die Performance von bestimmten Wirtschaftszweigen (z.B. Maschinenbau, Pharma etc.) dargestellt wird. |