Druckerfreundliche Version
Dieses Glossar enthält Definitionen der verwendeten Fachbegriffe.



Aktuelle Sortierung Änderungsdatum (absteigend) Sortiere chronologisch: Änderungsdatum ändern nach (aufsteigend) | Erstellungsdatum

Seite: (Zurück)   1  ...  27  28  29  30  31  32  33  34  35  36  ...  141  (Weiter)
  Alle

:

Die Variation Margin ist eine tägliche Abrechnung der aufgelaufenen Gewinne und Verluste. Hier wird täglich der Unterschied zwischen dem Vortagesschlusskurs und dem Tagesschlusskurs - also der tatsächlich angefallene Kursgewinn oder Kursverlust in Rechnung gestellt.

:

Kennziffer bei Optionen, die angibt, um wieviel sich der Preis der Option ändert, wenn die Volatilität um einen Prozentpunkt ansteigt. Beispiel: Call EURUSD, Prämie 3,50 USD Ct, Vega 0,25. Aussage: wenn die Volatilität um einen Prozentpunkt steigt z.B. von 11% auf 12% dann steigt der Preis der Option von 3,50 USD Ct auf 3,75 USD Ct.

:

Englische Bezeichnung für Risikokapital.

:

(Credit Enhancement) Eine vertragliche Vereinbarung, bei der die Bank eine Verbriefungsposition zurückbehält oder übernimmt und (dadurch) wirtschaftlich gesehen bis zu einem bestimmten Ausmaß anderen Beteiligten an der Transaktion zusätzlich Schutz vor Verlusten bietet.

:

Die Bündelung von Hypotheken, Krediten und anderen Forderungen in zinsbringende Wertpapiere (z.B. Asset-backed Security)

:

(VÖIG) Die Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften ist der Dachverband aller österreichischen Kapitalanlagegesellschaften (KAGs) und aller österreichischen Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften (Immo-KAGs). Die VÖIG vertritt 100% des von österreichischen KAGs und Immo-KAGs verwalteten Fondsvermögens. Zweck und Aufgabe des vereinsrechtlich organisierten Verbandes ist die Förderung des heimischen Investmentwesens sowie die umfassende Betreuung seiner Mitglieder. www.voeig.at

:

Verfall tritt ein, wenn eine Option nicht mehr ausgeübt werden kann, d.h. die Laufzeit zu Ende ist.

:

(Expiration month) Monat, in dem die Option an dem Tag, der dem letzten Handelstag folgt, verfällt, wenn sie nicht vorher ausgeübt wurde. Siehe Laufzeit

:

Der Tag, an dem die Option verfällt, wenn sie nicht vorzeitig ausgeübt wurde. Jeweils der Samstag nach dem dritten Freitag im Monat.

:

Siehe Briefkurs


Seite: (Zurück)   1  ...  27  28  29  30  31  32  33  34  35  36  ...  141  (Weiter)
  Alle