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Dieses Glossar enthält Definitionen der verwendeten Fachbegriffe.



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Schwerpunkt der Kapitalmarkt-Initiative ist die Schaffung von Vertrauen in den österreichischen Markt. Dies geschieht unter anderem durch einen österreichischen Corporate Governance Kodex. Weiters werden Maßnahmen zur Erhöhung des Volumens gehandelter Wertpapiere vorgeschlagen.

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Kurzform für Regierungsbeauftragter zum Kapitalmarkt.

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Reduktion des Grundkapitals, um z.B. entstandene Verluste zu beseitigen. Meist vorgenommen im Rahmen einer Sanierung.

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(KESt) Zinsen und Dividenden österreichischer Wertpapiere unterliegen der 25%igen Kapitalertragsteuer. Damit ist die Einkommensteuer abgegolten, bei Aktien und Forderungspapieren auch die Erbschaftsteuer.

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Die Finanzierung eines Unternehmens durch Erhöhung des Eigenkapitals. Die möglichen Formen richten sich nach der Rechtsform der Unternehmen.

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Unter Kapitalbindung versteht man die Vereinbarung betreffend Zahlungsströme bezogen auf das Kapital (z.B. Kapitaltilgungsprofile eines Kredites wie endfällig oder Annuität).

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Erhöhung des Grundkapitals aus dem Gesellschaftsvermögen (d.h. aus eigenen Mitteln). Offene Rücklagen werden in dividendenberechtigtes Grundkapital umgewandelt, d.h. das Kapital wird berichtigt. Die Aktionäre erhalten ohne zusätzliche Einzahlung Berichtigungsaktien, die oft als Bonusaktien bzw. Gratisaktien bezeichnet werden. Der Ausdruck Bonusaktien bzw. Gratisaktien ist irreführend, weil der Aktionär bei einer Kapitalberichtigung nichts geschenkt bekommt: Er hat ja Anteil an den Rücklagen, aus denen das Grundkapital erhöht wird.

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Gem. Basel II das Maß der Angemessenheit der finanziellen Ressourcen eines Unternehmens im Hinblick auf die Abdeckung von Geschäftsrisiken und aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

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(engl. Capital Adequacy Directive - CAD) Richtlinie über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten. Seit 1998 in Österreich und Deutschland in Kraft. Regelt die Eigenkapitalunterlegung von Markt- und Kreditrisiken im Handelsbuch.

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(KAG) Institution zur Verwaltung von Investmentfonds, die aus Wertpapieren (Wertpapierfonds) oder auch Immobilien (Immobilienfonds) gebildet werden. Die Anteile an Fonds nennt man Investmentzertifikate (Investmentanteilscheine), die öffentlich vertrieben werden.


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