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Dieses Glossar enthält Definitionen der verwendeten Fachbegriffe.



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(ACT/360) Zinsberechnungsmethode, bei der die Anzahl der Tage für die Zinsperiode als echte (kalendermäßige) Tage berechnet werden (ACT). Die Anzahl der Tage eines Jahres wird mit 360 angenommen. Diese Methode wird in der Regel im Geldmarkt und bei den Geldmarktoperationen des ESZB berücksichtigt. Auch Eurozinsmethode, französische Zinsmethode oder Geldmarktmethode genannt.

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Durchführung der geld- und stückemäßigen Erfüllung von Börsegeschäften.

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Jener Preis, zu dem Börsegeschäfte tatsächlich erfüllt werden. Er wird bei Termingeschäften am letzten Handelstag festgelegt.

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Berechnung des aktuellen Wertes eines zukünftigen Betrags, erfolgt in umgekehrter Richtung wie bei der Aufzinsung.

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Das Absicherungsverhältnis gibt an, wie viele Optionen relativ im Verhältnis zur Anzahl der Basiswerte benötigt werden, um sich gegen Preisveränderungen im Basiswert abzusichern.

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Portfolio, das aus Gründen der Risikominimierung sowohl die Kaufoption auf eine Aktie wie auch die Verkaufsoption enthält.

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Die Abkürzung ABS steht für Asset-backed Security.

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Andere Bezeichnung für Abgeld.

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(Disagio) Das Abgeld gibt den Unterschied zwischen dem Emissionskurs und dem höheren Nennwert bzw. Rückzahlungskurs einer Anleihe an (Emissionsdisagio). Eine Emission von Aktien mit Abgeld ist in Deutschland nicht zulässig, bei festverzinslichen Wertpapieren ist eine Emission dagegen üblich. Gegenteil: Aufgeld

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(dt. (Kredit)-Konvertierungs-Faktor) ist jener Wert, mit dem off-balance (außerbilanzielle) Positionen gewichtet werden, zur Berechnung der benötigten Eigenmittelunterlegung.


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