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Bezugsfrist:Zeitspanne für die Ausübung des Bezugsrechtes, in der der Aktionär zu entscheiden hat, ob er sich an einer Kapitalerhöhung beteiligt oder nicht. |
Bewertung:Einen besonderen Stellenwert im Fondsgeschäft hat die Bewertung des Fondsvermögens, ist sie doch die Basis für die Ermittlung des errechneten Wertes jedes Anteiles. In jedem Prospekt werden daher auch die Bewertungsgrundsätze angeführt, nach denen der Wert des einzelnen Anteiles sowie einzelner Teile des Fondsvermögens zu ermitteln sind. Grundsätzlich darf ein inländischer Kapitalanlagefonds nur Werte erwerben, für die es regelmäßig und objektiv messbare Werte (Kurse) gibt und die an bestimmten Börsen oder organisierten Märkten (laut Fondsbestimmungen) gehandelt werden. Der Erwerb nicht notierter Wertpapiere ist nur zulässig, wenn dies die Fondsbestimmungen vorsehen und nur in dem dort angeführten Ausmaß. |
Betriebsergebnis:(EBIT) Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT = earnings before interest and taxes). Bankergebnis vor Bewertung des Risikogeschäftes im Wertpapierbereich und in den Ausleihungen (= vor Einzelwertberichtigungen). |
Betrieblicher Übergewinn:(Added Value on Equity, AVE) Er umfasst den absoluten Ergebnisbeitrag der Gesamtbank, der Geschäftsfelder oder untergeordneter Ebenen, um den die Kapitalkosten (Kosten des eingesetzten Kapitals) über- bzw. unterschritten werden.Der betriebliche Übergewinn ist die zentrale wertorientierte Steuerungsgröße einer Bank. |
Beteiligungspapier:Ein Wertpapier, das in der Regel einen Anteil am Unternehmen selbst verbrieft, wie z.B. bei Aktien. Bei Fonds ist man nicht am Unternehmen selbst, sondern am Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft beteiligt. |
Beta:Maßstab zur Risikobewertung. (1) Wird allgemein verwendet, um die Volatilität von offenen Investmentfonds und Aktien mit der des Marktes insgesamt zu vergleichen. Unter Beta versteht man die Sensitivität mit der z.B. ein Fonds auf Wertveränderung des Referenzindex reagiert. Das Beta des Reverenzindex hat immer den Wert 1. Das heißt, ein Beta des Fonds von z.B. 0.5 bedeutet, dass die Veränderung des Referenzindex um 1 eine Veränderung des Fonds um 0.5 bewirkt. Hat ein Fonds ein Beta größer als 1, so bewirkt eine Veränderung des Referenzindex eine stärkere Veränderung des Fonds. Diese Veränderung wird sowohl bei Kursanstiegen als auch bei Kursrückgängen wirksam, d.h. höhere Ertragschancen, aber auch höheres Risiko. Umgekehrt bedeutet ein Beta kleiner als 1, dass die Veränderung des Referenzindex auf den Fonds weniger stark wirksam ist. Dadurch ergeben sich niedrigere Ertragschancen, aber auch niedrigeres Risiko. (2) Basel II (operationelles Risiko): Ein fixierter Prozentsatz für die Berechnung der Kapitalanforderung für operationelles Risiko beim Standardansatz. Das Beta setzt die Kapitalanforderung ins Verhältnis zum Bruttoeinkommen für jedes der acht Geschäftsfelder. |
Bestensauftrag:(Market Order) Auftrag ohne Angabe eines Preislimits. Der gesamte Auftrag so schnell wie möglich zum besten Preis ausgeführt. Der Bestensauftrag kann auch mit den Ausführungsbeschränkungen Fill-or-Kill oder Immediate-or-Cancel versehen werden. |
Bestensorder:Andere Bezeichnung für Bestensauftrag. |
Berichtigungsaktie:(Gratisaktien) Bezeichnung für Aktien, die im Rahmen von Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln ausgegeben werden. |
Bemessungsgrundlage:Kaufpreis einschließlich Provisionen und sonstiger Kosten verwendet zur Berechnung der Kapitalgewinne und -verluste für Steuerzwecke. |

