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Dieses Glossar enthält Definitionen der verwendeten Fachbegriffe.



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Ein Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien über eine fixierte Zinsobergrenze, bezogen auf einen zugrunde liegenden nominellen Betrag. Übersteigt der festgelegte Referenzsatz (i. d. R. LIBOR) zu vorher definierten Zeitpunkten die vertraglich fixierte Zinsobergrenze (Strike-Preis), so zahlt der Verkäufer der Option dem Optionskäufer die Differenz zwischen Zinsobergrenze und Referenz-satz aus. Fällt zu einem der definierten Zeitpunkte der Referenzsatz unter den Strike-Preis, so findet keine Zahlung zu diesem Termin statt. Der Verkäufer des Cap erhält dafür eine Prämie.

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Andere Bezeichnung für Call.

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Siehe Payer Swaption

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(Call Option, Kaufoption) Der Inhaber eines Call erwirbt das Recht, aber nicht die Verpflichtung, einen bestimmten Basiswert (z. B. eine Aktie, eine Unze Feingold o. ä.) innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis (Ausübungspreis) zu erwerben. Der Stillhalter eines Call verpflichtet sich den Basiswert innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zum vereinbarten Preis zu verkaufen bzw. zu liefern.

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Cable bezeichnet in der Handelsterminologie den Wechselkurs zwischen Pfund Sterling und USD (GBP/USD).

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Die Abkürzung BWA steht für Bundes-Wertpapieraufsichtsbehörde.

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Die Abkürzung BWGsteht für Bankwesengesetz.

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Die Abkürzung C.I.R.A. steht für Cercle Investor Relations Austria.

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Passive Anlagestrategie, die nach der Zusammenstellung des Portfolios bis zum Ende des Veranlagungshorizonts keine aktive Kaufs- und Verkaufstätigkeit vorsieht.

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(BTP) Italienische Bezeichnung für eine italienische Staatsanleihe.


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