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Dieses Glossar enthält Definitionen der verwendeten Fachbegriffe.



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Zahl der gehandelten Kontrakte.

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Der Kontraktwert beschreibt die, einem Termingeschäft tatsächlich zugrunde liegenden Werte. Der Kontraktwert wird wie folgt berechnet: Anzahl der Kontrakte multipliziert mit der Kontraktgröße und dem Preis des Basiswertes.

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Umwandlung eines Forderungspapiers in ein anderes, .neues. mit veränderten Bedingungen.

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Konversionsanleihen dienen zur Umwandlung von einer Anleihe in eine andere, neue Anleihe mit anderem Zinssatz, Laufzeit und Tilgung.

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Die Kontraktspezifikationen legen die vertragliche Ausgestaltung von Futures und Optionen (hinsichtlich Basiswert, Laufzeit, Ausübungspreis, Kontraktgröße, Lieferung usw.) fest.

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Teilnehmer eines Finanzvertrages

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Bezeichnung für die Abschlusseinheit, die an Terminmärkten für Options- und Futuresgeschäfte vorgeschrieben sind.

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Die vorgeschriebene Mindestgröße eines Optionskontraktes. Die Kontraktgröße von an der Wiener Börse gehandelten Aktienoptionen beträgt 50 Stück des Basiswertes, bei Optionen auf den ATX sind 100 Indexpunkte die Mindestgröße.

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Die Vorgabe von aufsichtsrechtlichen Regelsystemen (Basel II), Kapitalanforderungen für den gesamten Finanzkonzern statt für Einzelfirmen oder Geschäftseinheiten zu berechnen.

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Jene Banken, die gemeinsam ein Emissionssyndikat bilden.


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