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Dieses Glossar enthält Definitionen der verwendeten Fachbegriffe.


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A

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Anlagemethodik, mit deren Hilfe die Erreichung der Portfolioziele gewährleistet werden soll.

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So wie jeder Privatanleger sein Anlageziel hat, verfolgt auch jeder Fondsmanager ein definiertes Anlageziel. Das könnte beispielsweise die Erzielung größtmöglicher laufender Erträge (maximales Einkommen) bei mehr oder minder hohem Risiko oder aber Wertzuwachs sein oder beides in ausgewogener Mischung.

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(Bond, Obligation, Schuldverschreibung) Eine Anleihe ist ein Wertpapier, das der Kreditfinanzierung dient und Forderungsrechte verbrieft. Dadurch wird die Finanzierung handelbar gemacht. Typische Schuldner sind die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden), Großunternehmen und Banken.

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Die Bedingungen einer Anleihe, die im Anleiheprospekt abgedruckten wesentlichen Daten über die Anleihe.

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Die Bewertung des Risikos von Verlust durch Ausfall des Anleihenemittenten, basierend sowohl auf einer Analyse der finanziellen Situation des Emittenten als auch der Struktur und den Konditionen der Anleihe selbst.

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(APR) Englische Bezeichnung für den effektiven Jahreszinssatz.

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(APY) Bezeichnet den Zinsertrag pro Jahr, den effektiven oder tatsächlichen Jahreszins. Die APY ist der um den Zinseszinseneffekt bereinigte jährlich erzielte oder bezahlte Zinssatz. Der APY wird vom periodischen Zinssatz gestaffelt auf das Gesamtjahr hochgerechnet.

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Das BWG schreibt Kreditinstituten vor, mindestens 8% ihrer Bemessungsgrundlage (d.h. 0% des Volumens bei Krediten an Bund, Länder, Gemeinden, 20% bei Interbankausleihungen, 50% bei Wohnbaukrediten, 100% bei sonstigen Aktiva) mit Eigenmittel zu unterlegen. Zu den Eigenmitteln zählen insbesondere Grundkapital, offene Rücklagen, Haftrücklage, Bewertungsreserve sowie Gewinn nach Dividende und Steuern (Reingewinn). Sinn der Bestimmung ist es, ausreichend Risikokapital für Risken aus dem Kreditgeschäft aufzubauen, womit auch ein entsprechender Einleger- und Aktionärsschutz bewirkt werden soll.

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Beteiligungspapier, Wertpapier, das in der Regel einen Anteil am Unternehmen verbrieft. Aktien sind Anteilspapiere. Bei Investmentfondsanteilen ist man nicht am Unternehmen selbst, sondern am Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft beteiligt.

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Wertpapier, in dem Mitgliedschaftsrechte an einer Gesellschaft oder Anteilsrechte an einer Vermögensmasse verbrieft sind. Bei Investmentfondsgesellschaften: Urkunde, die das Miteigentum am Fondvermögen verbrieft (Investmentzertifikat).


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