Donnerstag, 22. Juli 2021, 19:16

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(Kurs) Der an dem von einem Börseunternehmen betriebene, durch Angebot und Nachfrage ermittelte Preis für die gehandelten Werte (z.B. Wertpapiere, Devisen etc.).

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Als Börsencrash bezeichnet man einen besonders starken Kursrückgang einer ganzen Gruppe von Wertpapieren (nicht nur einer einzelnen Aktie) an nur einem Handelstag.

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Auch Marktkapitalisierung. Drückt den Wert aller an einem von einem Börseunternehmen betriebenen Markt gehandelten Wertpapiere, also den Wert des Gesamtmarktes aus. Dabei werden die Marktkapitalisierungen der einzelnen Unternehmen addiert.

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(BörseG) Das BörseG regelt das Verhältnis zwischen Börsemitgliedern/-händlern/-kunden einerseits und dem Börseunternehmen andererseits. Das BörseG enthält weiters Bestimmungen, die die Zulassung von Verkehrsgegenständen zu geregelten Märkten, die Pflichten von Emittenten und teilweise die Finanzmarktaufsicht betreffen.

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Markt, auf dem für Waren wie Rohstoffe, Devisen oder Wertpapiere nach Angebot und Nachfrage unter geregelten Voraussetzungen und zu definierten Zeiten Preise gebildet werden. Diese Güter sind physisch nicht anwesend, der Handel damit wird von dazu berechtigten Personen betrieben.

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Die Abkürzung BörseG steht für Börsegesetz.

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Einführung eines Unternehmens an einem von einem Börseunternehmen betriebenen Markt durch öffentlichen Verkauf von Unternehmensanteilen (Aktien).

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Die Kontrahenten (Kreditnehmer) werden nach ihrer Ausfallswahrscheinlichkeit in homogene Kundengruppen (= mit ähnlichen Schadensverläufen) eingeteilt.

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Siehe Kapitalberichtigung

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Jene unbedingten Termingeschäfte, deren Basiswert eine Anleihe (englische Bezeichnung: Bond) ist.