Druckerfreundliche Version
Dieses Glossar enthält Definitionen der verwendeten Fachbegriffe.


Sie können das Glossar unter Verwendung des Index durchsuchen.

Sonderzeichen | A | Ä | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N
O | Ö | P | Q | R | S | T | U | Ü | V | W | X | Y | Z
Alle

Seite: (Zurück)   1  ...  132  133  134  135  136  137  138  139  140  141  (Weiter)
  Alle

Z

:

Für Akteure an Finanzmärkten dienen Zinsstrukturkurven als Indikatoren für die Effektivverzinsung von Kapitalien bestimmter (Rest)Laufzeiten. Im Regelfall werden die Zinsstrukturen festverzinslicher Wertpapiere (Rentenwerte) gleicher Bonität, Restlaufzeiten und Denomination dargestellt. Im Regelfall dürften die langfristigen Zinssätze über den kurzfristigen Zinssätzen liegen. Im umgekehrten Fall, der durchaus realistisch - wenn auch seltener - ist, spricht man vom Vorliegen einer inversen Zinsstruktur.

:

(engl. Interest Rate Swap - IRS) Vereinbarung zwischen zwei Parteien, unterschiedliche Zinszahlungen in einer Währung auszutauschen. Dabei werden die Laufzeit, der Nominalbetrag und die zu tauschenden Zinssätze festgelegt. Der Nominalbetrag wird nicht ausgetauscht, sondern dient nur zur Berechnung der Zinsbeträge. Zwei Arten: Kuponswap: ein fester Zinssatz wird gegen einen variablen (z.B. LIBOR, EURIBOR) getauscht. Basis Swap: zwei variable Zinssätze werden ausgetauscht, z.B. 3-monats USD LIBOR gegen US-CP Composite Rate.

:

Ausschreibungsverfahren für Offenmarktgeschäfte von Zentralbanken. Beim Zinstender geben die Banken Gebote über die Beträge und Zinssätze ab, zu denen sie mit der Zentralbank Geschäfte tätigen wollen. Bei der Zuteilung werden die Gebote mit den höheren Zinssätzen vorrangig bedient, und zwar solange, bis der von der Zentralbank vorgesehene Gesamtbetrag erreicht ist. Die Zuteilung kann dabei entweder nach der holländischen Methode einheitlich zum niedrigsten akzeptierten Zinssatz (marginaler Zinssatz) oder nach der amerikanischen Methode zu den individuellen Bietungssätzen erfolgen. Gegenteil zum Zinstender: Mengentender

:

Die in einem bestimmten Markt bzw. bei einem bestimmten Instrument übliche Zinsberechnungsmethode.

:

Häufigkeit der Zinszahlung, z.B. jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, usw. Märkte mit jährlichen Zinszahlungen: Deutschland, Frankreich, Niederlande, Österreich, Schweiz, Euro-Bonds u.a. Märkte mit halbjährlichen Zinszahlungen: USA (nur domestic), Großbritannien, Japan, Kanada, Australien.

:

Die Abkürzung ZKB steht für Zinskonditionenbeitrag.

:

Die Abkürzung ZS steht für Zinsspanne.

:

Gem. Basel II Bruttobetrag aller Arten von Krediten an einen einzelnen Schuldner. Kreditrisikominderung wird in der Berechnung nicht berücksichtigt. Der Ausdruck wird im Zusammenhang mit dem Granularitätskriterium für das aufsichtsrechtliche Retailportfolio genannt.

:

Zuweisung der Erfüllungsverpflichtung an einen zufällig ausgewählten Stillhalter, nachdem ein Inhaber eine ausgegebene Option ausgeübt hat. Wenn zugeteilt, hat der Stillhalter eine Verpflichtung, den Optionsbedingungen folge zu leisten . Wenn die Option ein Call (Put) wäre, dann würde der Stillhalter den zu Grunde liegenden Basiswert zum festgesetzten Strikepreis verkaufen (kaufen) müssen.

:

Andere Bezeichnung für Pflichtwandelanleihe


Seite: (Zurück)   1  ...  132  133  134  135  136  137  138  139  140  141  (Weiter)
  Alle