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W

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Andere Bezeichnung für Wandelanleihe

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Gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der ein Unternehmen mit einem bestimmten Ausgangsrating nach einem Jahr dasselbe Rating beibehält, bzw. in eine andere Ratingstufe wechselt.

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Recht für den Anleger einer Wandelanleihe die Anleihe in Aktien zu tauschen.

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Englische Bezeichnung für Optionsschein

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Eine unter Beachtung von Formvorschriften ausgestellte Urkunde, in der sich der Aussteller verpflichtet eine bestimmte Geldsumme zu einer festgesetzten Zeit an einem bestimmten Ort an den berechtigten Inhaber zu zahlen.

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Ausschüttungsgleiche Erträge werden durch steuerlichen Vertreter im Inland (Bank oder Wirtschaftstreuhänder) einmal jährlich berechnet und gegenüber dem BMF nachgewiesen.

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Im Wertbereich der Bank wird die Zusammensetzung des Zinserfolges der Bank ermittelt.

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Urkunde über Vermögensrechte, deren Ausübung und Übertragung auf andere an den Besitz der Urkunde gebunden sind. Der Inhaber von Wertpapieren kann seine Rechte aufgrund der Urkunden ausüben oder durch deren Übergabe auf andere übertragen, z.B. verkaufen oder verschenken. Die bekanntesten an einem von einem Börseunternehmen betriebenen Markt gehandelten Wertpapiere sind Aktien und Anleihen.

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(WAG) Enthält Regelungen über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen, definiert Wohlverhaltensregeln und bestimmt die mit der Aufsicht über den Wertpapierhandel beauftragte Behörde, die Finanzmarktaufsicht (FMA).

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(WPDL-RL) Enthält v.a. Vorschriften über die gegenseitige Anerkennung der Aufsicht über Wertpapierfirmen. Ermöglicht es inländischen Zweigniederlassungen von in einem Mitgliedsstaat des EWR zugelassenen EU-Wertpapierfirmen, ohne besondere bankenbehördliche Bewilligungen geschäftlich tätig zu werden.


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