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Dieses Glossar enthält Definitionen der verwendeten Fachbegriffe.


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V

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Die Abkürzung Vola steht für Volatilität.

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Dies ist ein Schutzmechanismus zur Erhöhung der Preiskontinuität sowohl während der Auktion als auch während des Fortlaufenden Handels. Eine Volatilitätsunterbrechung wird ausgelöst, wenn der potentielle Ausführungspreis einer Order außerhalb des statischen Preiskorridors oder des dynamischen Preiskorridors liegt.

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Vollkosten sind die dezentralen und zentralen Stückkosten sowie Gemeinkosten (Overhead).

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Außerbörslicher Handel vor Börsebeginn

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Eine Zinszahlung, die am Anfang der Zinsperiode geleistet wird. Gegenteil: nachschüssige Zinszahlung

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Vom Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft bestellte Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft.

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Ausübung vor dem Verfallstag (nur bei amerikanischen Optionen möglich).

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(early amortisation) Vorzeitige Rückzahlungsklauseln beinhalten die Möglichkeit einer Rückzahlung der emittierten Wertpapiere an die Investoren vor Ablauf der ursprünglich festgelegten Laufzeit, sobald ein bestimmter Auslöser eintritt.

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(Vz.) Aktie, die dem Inhaber eine bevorzugte Behandlung bei der Dividendenzahlung (Dividende) einräumt, aber auch gewisse Nachteile hat, z.B. kein Stimmrecht verbrieft.

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Die Abkürzung Vz steht für Vorzugsaktie.


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