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Dieses Glossar enthält Definitionen der verwendeten Fachbegriffe.


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V

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Verfall tritt ein, wenn eine Option nicht mehr ausgeübt werden kann, d.h. die Laufzeit zu Ende ist.

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(Expiration month) Monat, in dem die Option an dem Tag, der dem letzten Handelstag folgt, verfällt, wenn sie nicht vorher ausgeübt wurde. Siehe Laufzeit

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Der Tag, an dem die Option verfällt, wenn sie nicht vorzeitig ausgeübt wurde. Jeweils der Samstag nach dem dritten Freitag im Monat.

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Siehe Briefkurs

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Siehe Put

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(engl. Loss Given Default - LGD) Prozentuelle Messgröße für den erwarteten, durchschnittlichen Verlust einer Bank je Forderung bei Ausfall dieser Forderung. Der LGD gibt das Verhältnis Forderungsverlust zu im Zeitpunkt des Forderungsausfalles ausstehendem Betrag an.

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Siehe Price Spread

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Dieser Ausdruck wird im Basel II Papier im Zusammenhang mit der Behandlung von angekauften Forderungen verwendet. Verwässerungsrisiko bezieht sich auf die Möglichkeit, dass sich der Forderungsbetrag durch bare oder unbare Kredite an den Forderungsschuldner reduziert.

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Diese Aktien können nur mit Zustimmung der Aktiengesellschaft an andere Eigentümer übertragen werden.

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Die Abkürzung VÖIG steht für Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften.


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